Claas P. Meyerdierks e. K. Worpsweder Versicherungsbüro Ausschließlichkeitsvertretung der ![]() ![]() |
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Was brauche ich bei: Zulassung, Wiederanmeldung, Wohnortwechsel oder Namensänderung? Elektronische
Versicherungsbestätigung Wenn sie ihr Auto zulassen möchten, müssen sie nachweisen, dass sie eine gültige Kfz- Versicherung haben. Das ist über die elektronische Versicherungsbestätigung möglich. Von uns erhalten sie eine Versicherungsbestätigungsnummer (eVB). Die elektronische Versicherungsbestätigung ist erforderlich, wenn sie ihr Auto zulassen möchten. Die Zulassungsbehörde benötigt sie als Nachweis der Kfz- Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsbestätigung läuft elektronisch mit Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) ab. Die bisherige Doppelkarte gilt nicht mehr. Wie komme ich an
eine eVB- Nummer? Wir teilen ihnen für die elektronische Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungsnummer per Post, SMS oder online mit. Was muss ich
beachten, wenn ich eine eVB- Nummer beantrage? Es ist darauf zu achten, dass sie ihre Daten fehlerfrei und vollständig eintragen und mit den Daten im Personalausweis übereinstimmen. Die Versicherungsagentur legt die Gültigkeit der eVB- Nummer fest. Wie funktioniert
die elektronische Versicherungsbestätigung? Wir kontrollieren alle Daten und schicken sie an eine zentrale Datenbank. Dann bekommen sie ihre Versicherungsbestätigungsnummer. Mit der eVB- Nummer wenden sie sich an ihre Zulassungsstelle, wo über die Datenbank ihre Versicherungsdaten erfragt werden. Es wird überprüft, ob eine gültige Kfz- Versicherung besteht. Nach und nach soll die Online- Zulassung eingeführt werden und in einigen Gemeinden können sie ihr Auto auch über das Internet anmelden. Ist die
elektronische Versicherungsbestätigung mein einziger Nachweis, dass ich
versichert bin? Nein! Nach der Zulassung ihres Fahrzeugs bekommen sie den Versicherungsschein über den Postweg. Die eVB- Nummer gilt für die Zulassungsstelle als Bestätigung ihrer Kfz- Haftpflichtversicherung. Elektronische
Versicherungsbestätigung für bereits zugelassene Fahrzeuge? Ein zugelassenes Fahrzeug muss nicht nochmals angemeldet werden. Benötige ich eine eVB- Nummer, wenn ich mein Auto abmelden möchte? Soll das Auto abgemeldet werden, benötigen sie keine eVB-Nummer., sondern die Zulassungsbescheinigungen Teil 1und Teil 2 (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), außerdem das Kennzeichen des Autos. Welche Zulassungsdokumente brauche ich? Zulassungsdokumente für einen Neuwagen:
Dokumente für Wiederanmeldung eines Fahrzeugs:
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Worpsweder Versicherungsbüro · Claas P. Meyerdierks e. K. · Findorffstraße 41 · 27726 Worpswede Tel: 04792-3073 · Fax: 04792-2200 · E-Mail: meyerdierks@vgh.de Unsere Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 09.00 - 13.00 und 15.00 - 18.00 Uhr, Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung. |
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